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Überblicksleitfaden für Eltern, Schülerinnen und Schüler

Die Entwicklungen aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus und damit verbundene Maßnahmen zur Minimierung des Ansteckungsrisikos mit Covid-19 haben den gewohnten Alltag grundlegend verändert und viele Fragen aufgeworfen. An dieser Stelle finden Sie Antworten.

Das Ampelsystem in den NÖ Musikschulen

Grundsatz: Alle beteiligten Personen sollen bestmöglich geschützt werden. Das setzt auch die aktive und lückenlose Umsetzung der grundsätzlichen Empfehlungen sowie besondere Bestimmungen vor Ort von allen beteiligten Personen voraus. Im Fall von Unklarheiten bitte immer mit der Lehrkraft vor Ort Kontakt aufnehmen.

Die konkrete Umsetzung vor Ort obliegt dem jeweiligen Musikschulerhalter (im Normalfall die Gemeinde) der die zentralen Empfehlungen je nach Gegebenheiten und Erfordernissen anpasst, ergänzt und umsetzt. Dieser kann jedoch am Unterrichtsstandort auch weitere oder adaptierte Maßnahmen setzen. Insofern gelten die Ampelregelungen und Maßnahmen, die der Schulerhalter vor Ort festlegt. Die konkrete Umsetzung der Kreativakademien vor Ort muss in Absprache mit dem MKM sowie den Gemeinden zwecks Nutzung der Räumlichkeiten geklärt werden.

Bei Personen, die sich krank fühlen, gilt: Jede Form einer akuten respiratorischen Infektion (mit oder ohne Fieber) mit mindestens einem der folgenden Symptome, für das es keine andere plausible Ursache gibt, soll zu einem Fernbleiben vom Unterricht führen: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen Atemwege, plötzlicher Verlust des Geschmacks-/Geruchssinnes.

Neben der Abstandsregelungen ist dies einer der wesentlichen Bestandteile zur Minimierung des Ansteckungsrisikos von Covid-19. Aufgrund der notwendigen Zufuhr von Frischluft in den Unterrichtsräumen ist bei Schülerinnen- und Schülerwechsel eine Raumlüftung erforderlich.

Übertrittsprüfungen an den Musikschulen, Musik- und Kunstschulen finden nach den normalen Regeln der Prüfungsordnung (mit einigen Ausnahmen) statt. Prüfungen sind bei Ampelstellung GRÜN, GELB und ORANGE gestattet. Detailinformationen

Aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage sind präsenz Veranstaltungen bis vorerst 30. November 2020 nicht gestattet.

Es gelten die allgemeinen Hygienebestimmungen und vor allem die Verpflichtung zur Handhygiene. Die Desinfizierung von Musikinstrumenten ist vom jeweiligen Instrument und dessen Material abhängig und werden bei stationären Instrumenten (z.B. Klavier) durch die Lehrkräfte vorgenommen.

Das Spielen desselben Blasinstrumentes durch Lehrkräfte und Schülerinnen und Schülern ist nicht gestattet. Bei Saiteninstrumenten (v.a. Violinen und Bratschen wegen Gesichtsnähe) ist das Stimmen durch die Lehrkräfte möglichst zu vermeiden.  

Bei Leihinstrumenten ist eine mehrtätige (mind.3 Tag) Nichtbenutzung vorzusehen.