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FAQs zur Prüfungsordnung
Muss bei der Anmeldung von Prüfungen die 4-Wochenfrist eingehalten werden? Akkordion ein-/ausklappen
Ja, auch im Schuljahr 22/23 gilt für alle Prüfungen von Junior bis Gold die 4-Wochen-Regelung.
Wenn Sie allerdings einen bereits angemeldeten Prüfungstermin kurzfristig verschieben müssen, gilt die 4-Wochenfrist nicht. Schreiben Sie für den neuen Wunschtermin bitte ein Mail an Barbara Ortner.
Muss der Musikkundetest VOR der praktischen Prüfung absolviert werden? Akkordion ein-/ausklappen
Ja.
Wenn der Musikkundeunterricht aus gesundheitlichen oder stundenplantechnischen Gründen nicht besucht werden konnte, muss eine Dispensprüfung VOR dem praktischen Prüfungstermin abgelegt werden.
Unter welchen Voraussetzungen kann für Musikkunde eine Dispensprüfung abgelegt werden? Akkordion ein-/ausklappen
Die Musikschulleitung kann in Ausnahmefällen die Schüler:in vom Besuch des Musikkundeunterrichtes freistellen:
- Die/der Schüler:in hat an einer anderen Schule ein Fach besucht, das inhaltlich den Anforderungen des Musikkundekurses der Musikschule entspricht.
- Die/der Schüler:in kann aus stundenplantechnischen Gründen nicht/nicht regelmäßig am Musikkundeunterricht teilnehmen.
- Die Inhalte des Kurses wurden bereits zu einem früheren Zeitpunkt angeeignet, z. B. bei erwachsenen Schüler:innen.
Für welchen Zeitraum kann die Musikschulleitung eine Anrechnung von Stücken aus Wettbewerbsteilnahmen genehmigen? Akkordion ein-/ausklappen
Zurückliegend bis zu zwei Schuljahren können maximal zwei Stücke aus Wettbewerbsteilnahmen genehmigt werden.
Beispiel: Teilnahme bei prima la musica im März 2020 – Anrechnung bis So 4. September 2022 (Begründung: das Schuljahr geht jeweils bis Ende der Sommerferien)
Darf ein/eine Privatschüler:in die Prüfung/das Leistungsabzeichen an einer Musikschule ablegen? Akkordion ein-/ausklappen
Unabhängig davon, ob eine Musikschule die Prüfungsordnung NÖ angenommen hat oder nicht, empfehlen wir bei Interesse am Ablegen einer Prüfung die Anmeldung zum Bläser-Leistungsabzeichen bei einer BAG (Bezirksarbeitsgemeinschaft) des NÖBV oder einer Landesprüfung im Schloss Zeillern.
Es kann Sonderfälle geben, wo gewisse Umstände eine Prüfung an der Musikschule ermöglichen. Setzen Sie sich bitte in diesem Fall unbedingt mit Barbara Ortner im MKM in Verbindung.
Wie gehe ich mit dem Ensemblestück bei Prüfungen um? Akkordion ein-/ausklappen
War genügend Vorbereitungszeit, spricht nichts dagegen, das Ensemblestück programmgemäß spielen zu lassen. Konnte das Ensemblestück wegen der Erkrankung einer Mitspielerin oder eines Mitspielers nicht ausreichend vorbereitet werden, soll dieses durch ein anderes Stück freier Wahl (Vortragsstück, Etüde usw.) ersetzt werden. Bitte vermerken Sie das auch am Protokoll.
Wenn ein Mitglied des Ensembles kurzfristig erkrankt, kann bei der Prüfung diese Person durch die Lehrerin oder den Lehrer ersetzt werden. Dies gilt auch für ein Duo. Auch das ist am Protokoll zu vermerken.
Wir empfehlen Ihnen, mit Bedacht die jeweilige Situation rund um das Ensemblestück einzuschätzen, sodass trotz Ausfall einer Mitspielerin oder eines Mitspielers oder Wahl eines Ersatzstückes die Qualität der Präsentation für den Prüfling nicht leidet.
Gibt es Eindruckhilfen für Zeugnisse und Urkunden? Akkordion ein-/ausklappen
Falls Sie Eindruckhilfen für Ihre bereits erworbenen blanko Dokumente benötigen, melden Sie sich bitte bei Barbara Ortner.
Wir sind Ihnen gerne behilflich.