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FAQs zur Prüfungsordnung

Ja, auch im Schuljahr 23/24 gilt für alle Prüfungen von Junior bis Gold die 4-Wochen-Regelung. 

Wenn Sie allerdings einen bereits angemeldeten Prüfungstermin kurzfristig verschieben müssen, gilt die 4-Wochenfrist nicht. Schreiben Sie für den neuen Wunschtermin bitte ein Mail an Barbara Ortner.

Ja.

Wenn der Musikkundeunterricht aus gesundheitlichen oder stundenplantechnischen Gründen nicht besucht werden konnte, muss eine Dispensprüfung VOR dem praktischen Prüfungstermin abgelegt werden. Ist bzw. war dies nicht möglich, gilt die Prüfung durch den praktischen Teil alleine noch nicht als abgeschlossen. Das Prädikat kann erst mit dem Abschluss der Musikkundeprüfung verliehen werden.

Die Musikschulleitung kann in Ausnahmefällen die Schüler:in vom Besuch des Musikkundeunterrichtes freistellen:

  • Die/der Schüler:in hat an einer anderen Schule ein Fach besucht, das inhaltlich den Anforderungen des Musikkundekurses der Musikschule entspricht. 
  • Die/der Schüler:in kann aus stundenplantechnischen Gründen nicht/nicht regelmäßig am Musikkundeunterricht teilnehmen.
  • Die Inhalte des Kurses wurden bereits zu einem früheren Zeitpunkt angeeignet, z. B. bei erwachsenen Schüler:innen.

Zurückliegend bis zu zwei Schuljahren können maximal zwei Stücke aus Wettbewerbsteilnahmen genehmigt werden. 

Beispiel:  Teilnahme bei prima la musica im März 2022 – Anrechnung bis So 1. September 2024 (Begründung: das Schuljahr geht jeweils bis Ende der Sommerferien)

Die Bewertungsblätter werden auf Wunsch vieler Musikschulleitungen vom MKM zur Verfügung gestellt. Sie dienen zusätzlich zum Feedbackgespräch als schriftliche und freiwillige Dokumentation für die Schülerin und den Schüler.

Sie finden die Vorlagen für die Bewertungsblätter unter diesem Link und auch im internen Bereich bei den Prüfungen.

Unabhängig davon, ob eine Musikschule die Prüfungsordnung NÖ angenommen hat oder nicht, empfehlen wir bei Interesse am Ablegen einer Prüfung die Anmeldung zum Bläser-Leistungsabzeichen bei einer BAG (Bezirksarbeitsgemeinschaft) des NÖBV oder einer Landesprüfung im Schloss Zeillern. 

Es kann Sonderfälle geben, wo gewisse Umstände eine Prüfung an der Musikschule ermöglichen. Setzen Sie sich bitte in diesem Fall unbedingt mit Barbara Ortner im MKM in Verbindung.

War genügend Vorbereitungszeit, spricht nichts dagegen, das Ensemblestück programmgemäß spielen zu lassen. Konnte das Ensemblestück  wegen der Erkrankung einer Mitspielerin oder eines Mitspielers nicht ausreichend vorbereitet werden, soll dieses durch ein anderes Stück freier Wahl (Vortragsstück, Etüde usw.) ersetzt werden. Bitte vermerken Sie das auch am Protokoll.

Wenn ein Mitglied des Ensembles kurzfristig erkrankt, kann bei der Prüfung diese Person durch die Lehrerin oder den Lehrer ersetzt werden. Dies gilt auch für ein Duo. Auch das ist am Protokoll zu vermerken.

Wir empfehlen Ihnen, mit Bedacht die jeweilige Situation rund um das Ensemblestück einzuschätzen, sodass trotz Ausfall einer Mitspielerin oder  eines Mitspielers oder Wahl eines Ersatzstückes die Qualität der Präsentation für den Prüfling nicht leidet.

Falls Sie Eindruckhilfen für Ihre bereits erworbenen blanko Dokumente benötigen, melden Sie sich bitte bei Barbara Ortner.

Wir sind Ihnen gerne behilflich.