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Prüfungsordnung, Protokolle, Bewertungsblätter, NÖBV

Folgende Kriterien der Bewertung sollen beobachtet und unter Punkt 2. des Bewertungsblattes dokumentiert werden:

Ton- und Klangqualität, Intonation, Phrasierung und Artikulation, Rhythmische Ausführung, Tempo und Dynamik sowie stilistische Interpretation. Bühnenpräsenz und musikalischer Gesamteindruck ergänzen die Bewertung des Auftrittsverhaltens.

xls-Meldeliste nach den Prüfungen an den NÖBV

Richtlinien NÖBV zum Erwerb des Leistungsabzeichens  aktuell

Abwicklung für Musikschulen mit Prüfungsordnung

Abwicklung für Musikschulen ohne Prüfungsordnung

Die Prüfungen an Musikschulen mit Prüfungsordnung werden für ein Leistungsabzeichen anerkannt. Die Musikschule sendet nach der Prüfung Protokoll und Meldeliste (xls) an das Büro des NÖBV.

Neuerung in der Abwicklung der Bezahlung Leistungsabzeichen beachten (siehe Richtlinien Seite 7). Die Einhebung des Entgelts durch die Musikschule ist ab 1.9.2019 nicht mehr erforderlich.

NEU: Vorlagen für Einwilligungserklärungen zur Datenweitergabe an Musikvereine. Zum Download im Intranet unter Prüfungen (Login).