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Förderung
Finden Sie hier alle Informationen zur Förderung. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Abwicklung.
Kontakt: fabian.roeper@mkmnoe.at
T. 02742 9005 16895
AnsprechpartnerInnen Akkordion ein-/ausklappen

Fabian Röper, MA, MA
Bereich Förderung, Datenschutzbeauftragter
Einreichfristen im Jahresablauf Akkordion ein-/ausklappen
Abgabe Rechnungen Mangelinstrumente: 30.9.
Leiterakademieförderung: 15.11.
Förderung LeiterInnenhearing: 15.11.
Förderantrag: 30.11.
Förderung Menschen mit Behinderung: 30.11.
Mangelinstrumentenförderung: 31.12.
Ansuchen Erhöhung geförderte Stunden: 31.1.
Abgabe Gesamtabrechnung: Neu: 30.4. bzw. nach Vorliegen des Rechnungsabschlusses
Talenteförderung: nach den Wettbewerben
Abgabe Programme für AKM: 31.8.
Musikschulförderung Akkordion ein-/ausklappen
Die Landesförderung der Musikschulen (Wochenstundenförderung, Basisförderung, Strukturförderung) ist in den Bestimmungen des NÖ Musikschulgesetzes 2000, Abschnitt 3, festgelegt. Die Finanzierung des niederösterreichischen Musikschulwesens wird damit von drei Partnern getragen: Land Niederösterreich, Gemeinden und Eltern (Schulgeld).
Alle Voraussetzungen für die Wochenstundenförderung sind in der NÖ Musikschulförderungsverordnung bestimmt. Zu beachten sind weiters die Empfehlungen des Musikschulbeirats und die einzuhaltenden %-Quoten im NÖ Musikschulplan.
Einreichfrist für den Förderantrag ist der 30. November.
Stichtag für die Daten ist der 30. Oktober.
Ansuchen zur Erhöhung bzw. Beibehaltung der geförderten Stunden richten Sie bis spätestens 31.1.2021 mit Angaben zur Begründung an: NÖ Musikschulbeirat c/o MKM Musik & Kunst Schulen Management Niederösterreich, Hypogasse 1/2, 3100 St. Pölten, Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren! ODER An das Büro der Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl-Leitner, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, Anrede: soll von der Musikschule selbst gewählt werden sowie an den jeweiligen Gemeindevertreterverband
Musikschulförderungsverordnung Akkordion ein-/ausklappen
Musikschulförderungsverordnung 2017
Novelle gültig ab 30. Oktober 2020
Die Änderung der NÖ Musikschulförderungsverordnung ist auf Grund der Änderungen der VRV 2015 notwendig geworden.
Im § 2 Abs. 4 Ziff.2 Förderungsvoraussetzungen lautet der Text bzw. die Regelung der Abgabe der Gesamtabrechnung ab 2021 seitens der Musikschulerhalter (Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine) nun so: „Der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Förderung (Gesamtabrechnung; bei Gemeinden oder Gemeindeverbänden Gesamtabrechnung inklusive des Auszugs zur Gruppe 3 des Rechnungsabschlusses gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015, BGBl. II Nr. 313/2015 in der Fassung BGBl. II Nr. 17/2018) ist jedenfalls nach Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses durch den Musikschulerhalter oder die Musikschulerhalterin bis spätestens 30. April des dem Förderjahr nachfolgenden Jahres in elektronischer Form der Förderstelle für das NÖ Musikschulwesen zur Verfügung zu stellen.”
Punktewert Akkordion ein-/ausklappen
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Punkteförderung 2020PDF-Datei, 51 KB
Strukturförderung Akkordion ein-/ausklappen
Die Strukturförderung umfasst
- die Mangelinstrumentenförderung
- die Leiterakademieförderung
- die Förderung der LeiterInnenhearings
- die Talenteförderung
Infoblätter
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Informationsblatt MangelinstrumentenförderungPDF-Datei, 78 KB
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Geförderte MangelinstrumentePDF-Datei, 158 KB
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Informationsblatt TalenteförderungPDF-Datei, 221 KB
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Infoblatt Förderung LeiterInnenhearingEinreichfrist: 15. November für Hearings bis 15. Oktober; für Hearings ab dem 16. Oktober gilt die Einreichfrist des darauffolgenden JahresPDF-Datei, 68 KB
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Musterstellenausschreibung LeiterInnenhearingInformationen zum LeiterInnenhearing im Intranet (Login)DOC-Datei, 36 KB
Förderung für Menschen mit Behinderung Akkordion ein-/ausklappen
Einem in der Sitzung vom 7. Mai 2014 beschlossenen Vorschlag des NÖ Musikschulbeirates folgend unterstützt das Land Niederösterreich (Abteilung für Soziales) finanziell die Förderung Menschen mit Behinderung, welche zum Stichtag 30.10. das 24. Lebensjahr bereits vollendet haben. Diese Förderung ist gekoppelt an die Bestätigung des Finanzamts über den Bezug einer erhöhten Familienbeihilfe.
Einreichfrist ist der 30.11.
Infoblatt
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Antrag_Fö_für_Menschen_mit_Behinderung_Neu_MKM.docDOC-Datei, 27 KB
Förderung Musikschulräume und Einrichtung Akkordion ein-/ausklappen
Allgemeine Information
Was wird gefördert: Die Förderung von baulichen Maßnahmen über den Schul- und Kindergartenfonds betrifft Um- und Zubauten sowie Adaptierungen von Musikschulräumen und weiters die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen (keine Instrumente) und EDV-Anlagen, die im Zusammenhang mit Schulen oder Kindergärten, auch Campus, stehen (gilt standortbezogen!). Ist eine Musikschule mit einem Hort verbunden, der in Besitz der Gemeinde steht, ist ebenfalls eine Förderung möglich.
Höhe der Förderung: Die Förderung beträgt rund 25-27% der Baukosten und fix 25% der Anschaffungskosten Einrichtung und EDV.
Die Schulerhalter sind verpflichtet, das MKM bei den Planungen zu kontaktieren. Wir beraten die Musikschulen bei ihren Planungen, machen die förderrelevanten Bestandsaufnahmen vor Ort und verfassen die förderrelevante Stellungnahme für die Einreichung beim Schul- und Kindergartenfonds (gilt nur für die Errichtung von Räumen).
Ansprechpartnerin: elisabeth.deutsch@mkmnoe.at
T. 02742 9005 16897
M. 0664 9608856
Raumerfordernisse für die Errichtung von Musikschulräumen
Förderung
Kontakt zum Schul- und Kindergartenfonds
Schul- und Kindergartenfonds
Amt der NÖ Landesregierung, Martin Fischer
Tor zum Landhaus, Stiege A, 4. Stock, 3109 St. Pölten
T. 02742 9005 13229
martin.fischer@noel.gv.at
post.k4@noel.gv.a
Detailinformation
_ Info zur Förderung von Bauvorhaben über 100.000 EUR: siehe Förderrichtlinien Punkt 5.2
_ Info zur Förderung von Einrichtung und EDV-Anlagen: Auf Seite 4 ab Punkt 5.3 die erforderlichen Informationen zu Einrichtung und EDV. Grundsätzlich sind solche Anschaffungen auch drei Jahre rückwirkend einreichbar. Einreichungen sind ganzjährig möglich. Rechnungen zwischen 1.1. und 31.12. eines Kalenderjahres gültig. Die Förderung beträgt 25% vom Brutto-Betrag. Man bezahlt zuerst die Rechnungen, dann reicht man ein.
Anschaffungen und Adaptierungen (Bauvorhaben) werden ab Ausgabenhöhe von EUR 10.000 brutto gefördert. Dabei sind u.a. möglich: Ausmalen, akustische Maßnahmen, Böden, andere Adaptierungen; Anschaffungen von z.B. Kästen, Tische, Stühle, Pinnwände bis hin zum Kopiergerät. Siehe Punkt 5.3.1
EDV Anschaffungen (Hardware, Software) werden ab Ausgabenhöhe EUR 2.500 brutto gefördert. Siehe Punkte 5.3.2
Die Gratissoftware wie für Regelschulen ist für Musikschulen derzeit leider nicht zugänglich.
Projektförderungen Akkordion ein-/ausklappen
Hier finden Musikschulen Fördermöglichkeiten für künstlerische Projekte, Musikvermittlungsprojekte oder Workshops.
Ansprechpartnerin: elisabeth.deutsch@mkmnoe.at
T. 02742 9005 16897
Stimmbogen | Jugend musiziert für Jugend
Abwicklung über eine Regelschule und die Bildungsdirektion NÖ
Die Musikschulen sind eingeladen, in Zusammenarbeit mit einer Regelschule Projekte durchzuführen. Bei Jugend musiziert für Jugend besteht folgender Bedarf: Gesucht werden Musikschulen, die mit einem Programm einer Musikgruppe in einer ausgewählten Region an mehreren Terminen in Schulen auftreten. Im Focus steht die Förderung des Musikverständnisses von Kindern und Jugendlichen. Kinder sollen andere Kinder musizierend erleben, oder ein bestimmtes musikalisches Thema soll vermittelt werden, oder ein kindgerechtes zyklisches Stück wird aufgeführt etc. Die Mittel werden für Honorare, Reisekosten, Verpflegungskosten, Fahrtkosten, Licht- und Tontechnik und Saalmieten zur Verfügung gestellt.
Interessierte Musikschulen nehmen direkt mit der Bildungsdirektion Kontakt auf und stellen das Projekt vor.
Wer ist Antragsteller für die Kosten: Regelschulen
Einreichfrist: Die Einreichungen erfolgen laufend. aufend erfolgen.
Kontakt: Bildungsdirektion NÖ, erhard.mann@bildung-noe.gv.at
Weitere Details zu Stimmbogen und Jugend musiziert für Jugend
Kulturkontakt Austria - culture connected
Abwicklung mit einer Regelschule.
2020: Die österreichweite Initiative des BMBWF unterstützt Kooperationsprojekte zwischen Schulen und Kulturpartnern. Teams aus Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen und mindestens einem außerschulischen Partner sind eingeladen, Projekte zum Themenschwerpunkt "More than Bytes - Kulturelle Bildung und digitale Medien" aus allen Kunst- und Kultursparten einzureichen. Analoge und digitale Arbeitsweisen werden miteinander verbunden. Die Musikschule kann hier bei einer Zusammenarbeit mit einer Schule Förderungen für ihre Kosten, für Kosten KünstlerInnen erhalten.
Einreichfrist: bis 7. Dezember 2020
Wer reicht ein: Schulen, Kulturinstitutionen, -initiativen und -vereine reichen ihre Projektkonzepte ein
Kontakt: culture connected und Projektwebsite
Kultur Kontakt Austria
Musikfabrik NÖ - musik aktuell - neue musik in niederösterreich
Abwicklung über Musikschule.
Wir laden Sie herzlich ein, sich bei musik aktuell - neue musik in nö zu beteiligen und Workshops, Vermittlungsprogramme für Kinder oder Konzertformate für 2022 einzureichen.
Motto 2022: Menschenrechte / Musikrechte
Artist in residence 2022: Harald Huber
Die Universal Declaration of Human Rights 1948 (UDHR) und die Weiterentwicklungen dieses Dokuments enthalten eine Vielzahl von Anknüpfungspunkten für aktuelle Musikprojekte. Unterschiedliche Musikkulturen existieren nicht nur rund um den Globus sondern auch innerhalb der österreichischen Gesellschaft. Gegensätzliches und Vermischtes, Konträres und Verschmolzenes haben immer schon die Musikgeschichte geprägt. Welche künstlerischen Positionen gibt es dazu in der Gegenwart? Willkommen sind Musikprojekte und Programme, die eine transkulturelle Note aufweisen.
Einreichfrist bis 1. Mai 2021
Ausschreibung
Kontakt www.musikfabrik.at
Kulturvernetzung Niederösterreich - Viertelsfestival
Abwickeln über Musikschule.
Das Viertelfestival Niederösterreich ist ein Projekt der Kulturvernetzung Niederösterreich. Es setzt sich aus vier Einzelfestivals zusammen, die in vier aufeinander folgenden Jahren – jeweils von Mitte Mai bis Mitte August – in einem Viertel stattfinden. Das Viertelfestival NÖ ist kein Festival im „herkömmlichen Sinn“. Künstler/innen, Gemeinden, Organisationen, Schulen aber auch Privatpersonen können ein Projekt einreichen (gemäß den Richtlinien). Eine Fachjury wählt Projekte aus, die dann zur Umsetzung im Rahmen des Viertelfestival NÖ eingeladen werden. Jedes Projekt ist eigenverantwortlich. Auch Musikschulen reichen jedes Jahr Projekte ein.
Wegen Corona:
Das Viertelsfestival Mostviertel wird auf 2021 verschoben!
Die Einreichfrist für das Weinviertelfestival 2022 wird auf Anfang Juni 2021 verlängert.
Informationen
Kontakt
Kulturvernetzung
come on ist eine Initiative des Landes Niederösterreich mit dem Ziel, junge Kunst- und Kulturschaffende zu fördern und sie bei der Verwirklichung ihrer künstlerischen Ideen zu unterstützen. Das Programm bietet Umsetzungschancen für Jugendkultur in all ihren Ausprägungsformen. Die Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung steht dabei ebenso im Vordergrund wie die Förderung von Autonomie und Selbständigkeit junger Menschen sowie von sozialer Integration, Offenheit und Verantwortungsbewusstsein.
Wo wird eingereicht?
Eingereicht wird beim Büro Jugendkultur der Kulturvernetzung NÖ.
Einreichtermine sind laufend.
Link: https://www.kulturvernetzung.at/de/comeon/
Projektförderung Kunst- und Kulturvermittlung des Bundes
Kunst und Kulturvermittlung leistet wichtige Bildungs- und Kommunikationsarbeit für das Publikum an Kulturinstitutionen. Kunst- und Kulturvermittlung übersetzt, initiiert Gespräche und Diskussionen, bietet kooperative Lernprozesse, und begleitet im Lebenslangen Lernen. Eine Vielfalt von Formaten und Methoden bietet Erfahrungsräume für unterschiedliche Besucher/innengruppen. Inklusive und niederschwellige Ansätze ermöglichen Partizipation. Kulturvermittlung ist aktiv gelebte Praxis. Im Rahmen einer Sonderförderung des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport werden auf Grundlage des Kunstförderungsgesetzes 50 Projektförderungen im Bereich Kunst- und Kulturvermittlung in der Höhe von jeweils 4.000 € vergeben.
Einreichfrist: 31. Jänner 2021
Weitere Infos