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Infos zum Musikschulbeirat

Aufgabe des Musikschulbeirates ist die Beratung der Landesregierung in Musikschulfragen, insbesondere die Erarbeitung des Musikschulplanes (NÖ Musikschulgesetz 2000 §11 Musikschulbeirat).

Der Musikschulbeirat besteht aus:
1. dem für Musikschulen zuständigen Mitglied der Landesregierung;
2. dem für die Abteilung Gemeinden zuständigen Mitglied der Landesregierung;
3. zwei Vertretungen der musikschulerhaltenden Gemeinden;
4. zwei Vertretungen der Eltern der Musikschülerinnen und Musikschüler;
5. dem Leiter der für die Förderung der Musikschulen zuständigen Abteilung des Amtes der Landesregierung.

Neuerungen 2023

Am 28. Februar 2023 fand die 39. Sitzung des Musikschulbeirates des Landes Niederösterreich unter dem Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner wieder in Präsenz statt. Aufgrund der Inflation, ausgelöst durch die Ukraine-Krise, war es für das Land NÖ auch im Musikschulwesen erforderlich, beim Punktewert 2023 nachzubessern. Dieser wurde für das Jahr 2023 auf EUR 10,03 pro Förderpunkt (erstmals zweistellig) fixiert. Dies ergibt eine Gesamtsumme von EUR 36.792.304 für die Basisförderung und Wochenstundenförderung der 126 NÖ Musikschulen. Darüber hinaus wurden Grundsatzbeschlüsse für Strukturförderungen im Musik- und Kunstschulwesen in der Höhe von rund EUR 428.000 gefasst. Dies ergibt eine Gesamtsumme von rund EUR 37,2 Mio. für die niederösterreichischen Musikschulen.
Die Strukturförderungen werden wie im Vorjahr fortgeführt: Talenteförderung 2023, Instrumenten-Strukturförderung 2023 und 2024, Leiter:innenhearing 2023, Leiter:innenakademie 2023, Musik- und Kunstschulmodellregionen Schuljahr 2023/24. Neu in der Talenteförderung ist die Fördermöglichkeit der neuen NÖ Jugendtanzcompagnie sowie die Erhöhung des Pauschalbetrags für Korrepetition von EUR 400,00 auf EUR 500,00. Für die Instrumenten-Strukturförderung 2024 soll es wieder die Möglichkeit geben, dass Schulen beim Instrumentenkauf für das Schuljahr 2023/24 ab Juli 2023 in Vorleistung gehen können.

Neuerungen 2022

Die 38. Sitzung des Musikschulbeirates des Landes Niederösterreich fand am Di 8. März 2022 online über Zoom statt. Der Punktewert für das Förderjahr 2022 wird unverändert bei EUR 9,68 je Förderpunkt liegen. Die Musikschulförderung 2022 des Landes Niederösterreich (Basis- und Wochenstundenförderung und Strukturförderung) erhöht sich damit auf rund EUR 35,7 Mio. Die Förderung für Menschen mit Behinderungen an Musikschulen in Niederösterreich konnte auch für das Schuljahr 2021/22 wieder erhöht werden. Die Strukturförderung wird fortgeführt: Talenteförderung Schuljahr 2022/23, Instrumenten-Strukturförderung 2022 (für Schuljahr 2021/22), Leiter:innen-Hearing-Förderung 2022 sowie die Leiter:innen-Akademie-Förderung 2022/23. Für die Instrumenten-Strukturförderung 2023 (Schuljahr 2022/23) ist ein vorgezogener Ankauf ab 1. Juli 2022 wieder möglich (wie gehabt jedoch erst nach erfolgter Antragsstellung und Bestätigung der Einreichung durch das MKM). Bis zu diesem Zeitpunkt getätigte Beschaffungen erfolgen auf eigenes Risiko und haben keine Auswirkung auf die endgültige Förderentscheidung. Die Musikschulen haben damit wieder die Möglichkeit, rechtzeitig vor Schulbeginn 2022/23 etwaig geplante Instrumente anzuschaffen. Neue Richtlinien für die Förderung des zweiten Pilot-Schuljahres 2022/23 der zwei Musik- & Kunstschulmodellregionen sollen (nach erfolgter Evaluierung des ersten Schuljahres 2021/22) im Herbst 2022 in einem Umlaufbeschluss mit dem Musikschulbeirat akkordiert bzw. beschlossen werden. Für Gemeindebedienstete gilt grundsätzlich ein Pensionsantrittsalter von 65 Lebensjahren. Der Musikschulbeirat hat daher empfohlen, dass Unterrichtsstunden von Lehrenden, die vor dem 1. Jänner des dem Förderjahr vorangehenden Jahres das 65. Lebensjahr vollendet haben, in der Wochenstundenförderung des Landes NÖ keine Berücksichtigung mehr finden. Dies soll mit längerer Vorlaufzeit ab 1. September 2023 für das Schuljahr 2023/24 in Kraft treten. Beispiel: Lehrende des Geburtsjahrgangs 1958 sind im Schuljahr 2023/24 letztmalig förderfähig und Lehrende des Geburtsjahrgangs 1957 nicht mehr. Lehrende des Geburtsjahrgangs 1959 sind im Schuljahr 2024/25 letztmalig förderfähig und Lehrende des Geburtsjahrgangs 1958 nicht mehr. Eine weitere Anstellung durch den Musikschulerhalter ist davon nicht betroffen. Es geht um eine zukunftsorientierte und auch Junglehrer-unterstützende Fördermaßnahme.

Neuerungen 2021

Am Di 16. März 2021 fand die 37. Sitzung des Musikschulbeirates des Landes Niederösterreich online über Zoom statt. Der Punktewert für das Förderjahr 2021 wird unverändert bei EUR 9,68 liegen. Die Gesamtförderung im Jahr 2021 für die Basis- und Wochenstundenförderung und Strukturförderung wird rund EUR 35,1 Mio. betragen. Auf unserer Website finden Sie einen neuen Jahreskalender, der Ihnen eine Gesamtübersicht über alle entscheidenden Fristen gibt. Die Förderung für Menschen mit Behinderungen an Musikschulen in Niederösterreich konnte erhöht werden. Die Talenteförderung konnte erweitert werden, insbesondere für instrumentenübergreifende Ensembles als auch für „Schlagzeug solo“ im Popularmusikbereich. Hinsichtlich der Instrumenten-Strukturförderung (vormals Mangelinstrumentenförderung) wurden förderrechtliche Änderungen vorgenommen, die allen Schulen einen früheren Ankauf von Instrumenten gleich für den Beginn des Schuljahres ermöglichen sollen: neue Instrumenten-Strukturförderung für 2021 und das Jahr 2022. Im § 2 Abs. 4 des NÖ Musikschulplans gibt es einzuhaltende Richtwerte, um die Förderung in voller Höhe erhalten zu können. So kam es bisher zu 10% Abzug der Förderung, wenn der Anteil des Einzelunterrichts mit 50 Minuten mehr als 60% der Gesamtstunden beträgt. Dieser Anteil wird (mit einer längeren Vorlaufzeit und Gültigkeit ab dem Schuljahr 2022/23) auf 45% reduziert, d.h. dass Einzelunterricht mit 50 oder mehr Minuten max. 45% am Gesamtstundenausmaß betragen kann.
Weiters wurde das Musterstatut für NÖ Musikschulen aktualisiert, in welches die Möglichkeit des Digitalunterrichts neu aufgenommen wurde (es obliegt den Schulerhaltern, das Statut zu ändern oder nicht.) Hier finden Sie die aktualisierte Darstellung der Raumerfordernisse.

Neuerungen 2020

Die im März 2020 vorgesehene 36. Sitzung des NÖ Musikschulbeirates musste auf Grund der Maßnahmen der Bundesregierung zur Minimierung des Ansteckungsrisikos von Covid-19 abgesagt werden. Diese Absage hatte zur Folge, dass die geplanten Beschlüsse in Form eines Umlaufbeschlusses gefasst werden mussten. Der Punktewert für das Förderjahr 2020 wird wiederum bei EUR 9,68 liegen. Der geänderte Musikschulplan 2020/21 liegt zur Begutachtung auf. Es sind mit der Aufnahme weiterer fünf  Gemeinden nun 498 von 573 Gemeinden im NÖ Musikschulplan eingebunden. Die Talenteförderung wird ohne Änderung wie bisher weitergeführt.  Mit der Mangelinstrumentenförderung wird für rund 50 Instrumente eine Ankaufsförderung  ausgeschüttet. Die Musikschulförderungsverordnung 2017 wird auf Grund der Änderung der VRV 2015 geändert, sodass die Frist für die Vorlage des Nachweises der widmungsgemäßen Verwendung der Förderung von bisher 15. März auf 30. April gelegt wird. In das Muster Statut wird die neue Regelung der Ferien (Stichwort Herbstferien) mit geänderter Bezugnahme auf das NÖ Pflichtschulgesetz aufgenommen. Die Basis- und Wochenstundenförderung im Jahr 2020 wird EUR 34.898.444,20 betragen, und die Gesamtförderung inkl. Strukturförderung im Jahr 2020 voraussichtlich bei rund EUR 35,2 Mio. liegen.

Neuerungen 2019

Unter dem Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner wurden in der 35. Sitzung des Niederösterreichichen Musikschulbeirates am 26. März 2019 folgende Neuerungen beschlossen: Der Punktewert für das Förderjahr 2019 wurde um 8 Cent auf 9,68 EUR angehoben. Zudem wurde ein weiterer Ausbau der Talenteförderung beschlossen: Neben prima la musica und podium.jazz.pop.rock wird nun auch der NÖ Volksmusikwettbewerb in das NÖ Talenteförderprogramm aufgenommen. Somit können Solistinnen und Solisten am Instrument Steirische Harmonika und Volksmusikensembles, die beim kommenden Volksmusikwettbewerb einen 1. Preis mit Auszeichnung erhalten, geförderten Zusatzunterricht beantragen. Weiters wird neben Streicher intensiv nun auch Klavier intensiv ins Förderprogramm aufgenommen. Und drittens kann der Zusatzunterricht Klavier auch von Schülerinnen und Schülern in Anspruch genommen werden, die mit ihrem Hauptfachinstrument bereits ein Studium begonnen haben.