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NÖBV & Termine

Die Prüfungen an Musikschulen mit Prüfungsordnung werden für ein Leistungsabzeichen des NÖBV anerkannt. Die Musikschule sendet nach der Prüfung Protokoll und Meldeliste (xls) an das Büro des NÖBV. Im Gegenzug wird auch ein beim NÖBV abgelegtes Leistungsbazeichen an der Musikschule mit Prüfungsordnung anerkannt.

Informationen

HINWEIS: Beachten Sie die Neuerungen in der Abwicklung der Bezahlung des Leistungsabzeichen (siehe Richtlinien Seite 7). Die Einhebung des Entgelts durch die Musikschule ist ab 1.9.2019 nicht mehr erforderlich.