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NÖBV & Termine
Die Prüfungen an Musikschulen mit Prüfungsordnung werden für ein Leistungsabzeichen des NÖBV anerkannt. Die Musikschule sendet nach der Prüfung Protokoll und Meldeliste (xls) an das Büro des NÖBV. Im Gegenzug wird auch ein beim NÖBV abgelegtes Leistungsbazeichen an der Musikschule mit Prüfungsordnung anerkannt.
Informationen
- Richtlinien NÖBV zum Erwerb des Leistungsabzeichens aktuell
- Abwicklung für Musikschulen mit Prüfungsordnung
- Abwicklung für Musikschulen ohne Prüfungsordnung
- xls-Meldeliste nach den Prüfungen an den NÖBV
- Prüfungstermine 2025 des NÖBV
HINWEIS: Beachten Sie die Neuerungen in der Abwicklung der Bezahlung des Leistungsabzeichen (siehe Richtlinien Seite 7). Die Einhebung des Entgelts durch die Musikschule ist ab 1.9.2019 nicht mehr erforderlich.
Ansprechperson Akkordion ein-/ausklappen
Mag.art Elisabeth Waroschitz, MA