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Einteilung des Schuljahrs
Schuljahr 2024/25
- Beginn Unterricht 02.09.2024
- Ende Unterricht 27.06.2025
- Herbstferien: 27.10. bis 31.10.2024
- Weihnachtsferien: 23.12.2024 bis 06.01.2025
- Semesterferien: 03.02. bis 08.02.2025
- Osterferien: 12.04. bis 21.04.2025
Ferientermine und schulfreie Tage siehe Bildungsdirektion NÖ
Rechtliche Grundlage für Ferien und schulfreie Tage Akkordion ein-/ausklappen
Die bisherigen Regelungen betreff Ferien und schulfreie Tage im NÖ Schulzeitgesetz 1978 werden seit 1.1.2019 in § 83 NÖ Pflichtschulgesetz 2018 geregelt. Die Änderung trat mit 1. September 2020 in Kraft (§ 111 Abs. 4 leg.cit.) und gilt sinngemäß auch für Musikschulen.
Für Musikschulen finden die für allgemeinbildende Pflichtschulen geltenden Bestimmungen des NÖ Pflichtschulgesetzes 2018, LGBl. Nr. 47/2018 in der geltenden Fassung (VI. Hauptstück „Schulzeitrechtliche Bestimmungen“, Abschnitt II „Allgemeinbildende Pflichtschulen“), über das Schuljahr (§ 83 Abs. 1 leg.cit.), die Ferienregelung (§ 83 Abs. 1 und 2 leg.cit.) und die schulfreien Tage (§ 83 Abs. 4 leg.cit.) sinngemäß Anwendung. Es gibt keinen Unterschied zwischen Musikschulen mit oder ohne Öffentlichkeitsrecht.
Erklärung: Schulfreie Tage = alle gesetzlich festgelegten Feiertage und Ferienzeiten (nur diese gelten automatisch für Musikschulen in NÖ)
Herbstferien ab 2020/2021
Durch die Änderung der schulzeitrechtlichen Bestimmungen werden seit dem Schuljahr 2020/2021 von 27.10. bis einschließlich 31.10. „Herbstferien“ festgelegt. Der 26. Oktober und der 1. November sind gesetzliche Feiertage, der 2. November ist ein schulfreier Tag. Aus diesem Grund ergibt sich für die Herbstferien insgesamt der Zeitraum von 26. Oktober bis 2. November. Dafür werden ab dem Schuljahr 2020/2021 der Dienstag nach Ostern und der Dienstag nach Pfingsten zu Schultagen.
Zentral schulfrei erklärte Tage
Die von der Bildungsdirektion zentral für schulfrei erklärten Tage gelten weiterhin nicht automatisch für die Musikschulen. Sie können jedoch von der Musikschulerhalterin bzw. vom Musikschulerhalter als schulfrei erklärt werden. Je nach zeitlicher Lage des 26.10. bestimmt die Bildungsdirektion für NÖ die Anzahl der zentral für schulfrei erklärten Tage. Die aktuellen Informationen finden Sie jährlich hier.
Ansprechpersonen Akkordion ein-/ausklappen
Mag. Rafael Ecker
Prokurist
Fabian Röper, MA MA
Bereichsleiter Förderung