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Allgemeine Information

Was wird gefördert: Um- und Zubauten sowie Adaptierungen von Musikschulräumen und weiters die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen (keine Instrumente) und EDV-Ausstattung für Musikschulen.
Höhe der Förderung: Die Förderung beträgt rund 25-27% der Baukosten (Bauvorhaben über 100.000 Euro) und fix 25% der Brutto-Anschaffungskosten (Vorhaben unter 100.000 Euro) für Einrichtung, Adaptierungen und EDV. Siehe Förderrichtlinien ab Punkt 5.
Einreichung: Bei Bauvorhaben über 100.000 Euro vor dem geplanten Baubeginn, bei Vorhaben unter 100.000 Euro nach Fertigstellung. Siehe Förderrichtlinien ab Punkt 4.

Kontakt

Die Musikschulerhalterinnen und Musikschulerhalter sind verpflichtet, das MKM NÖ bei den Planungen zu kontaktieren. Wir beraten die Musikschulen bei ihren Planungen und verfassen eine Bestandsaufnahme mit dem gültigen Raumbedarf der Musikschule am jeweiligen Standort  und die förderrelevante Stellungnahme für die Einreichung beim Schul- und Kindergartenfonds.

Ansprechpartner: Fabian Röper, MA MA,  T 0664 848 53 75
foerderung@mkmnoe.at

Detailinformation

Info zur Förderung von Bauvorhaben über 100.000 EUR: siehe Förderrichtlinien Punkt 5.2
Info zur Förderung von Bauvorhaben unter 100.000 EUR: siehe Förderrichtlinien Punkt 5.3
Info zur Förderung von Einrichtung und EDV-Ausstattung: Auf Seite 4 ab Punkt 5.3. Grundsätzlich sind Anschaffungen auch drei Jahre rückwirkend einreichbar. Einreichungen sind ganzjährig möglich. Rechnungen zwischen 1.1. und 31.12. eines Kalenderjahres gültig. Die Förderung beträgt 25% vom Brutto-Betrag. Man bezahlt zuerst die Rechnungen, dann reicht man ein.
Anschaffungen und Adaptierungen (Bauvorhaben unter 100.000 Euro) werden ab Mindest-Ausgabenhöhe* von EUR 10.000 brutto gefördert. Dabei sind u.a. möglich: Ausmalen, akustische Maßnahmen, Böden, andere Adaptierungen; Anschaffungen von z.B. Kästen, Tische, Stühle, Pinnwände bis hin zum Kopiergerät.
EDV Ausstattung (Hardware, Software) werden ab Mindest-Ausgabenhöhe* EUR 2.500 brutto gefördert.
* Mindestausgabenhöhe: Zur Erreichung der Mindest-Ausgabenhöhe können die Ausgaben von Schule/Kindergarten und Musikschule zusammengelegt werden, da die Förderung standortbezogen vergeben wird und die Gemeinde für beide Institutionen die Förderwerberin bzw. der Förderwerber ist.

Download Information MKM NÖ
Download Information Schul- und Kindergartenfonds

Schoolfox

NEU ab 12.5.2021: Die Lizenzen für die Software SchoolFox können in allen von Gemeinden geführten Musikschulen effektiv genutzt werden. Der NÖ Schul- und Kindergartenfonds wird den entsprechenden Gemeinden die Lizenzen kostenlos zur Verfügung stellen. Sicherheit steht dabei an oberster Stelle. Durch Verschlüsselungsmöglichkeiten ist die Kommunikation mit den Eltern / Erziehungsberechtigten weitaus sicherer als über herkömmliche Kommunikationstools. Ebenfalls ist diese Software auch hinsichtlich der Einhaltung der DSVGO geprüft. 

KONTAKT: Sofern Sie Interesse haben, bitten wir Sie, direkt mit dem Schul- und Kindergartenfonds des Landes Niederösterreich unter 02742/9005-13229 oder post.k4@noel.gv.at Kontakt aufzunehmen. Das betrifft auch jene Musikschulen, die bereits am „Schnupperpaket“ teilnehmen.

Kontakt zum Schul- und Kindergartenfonds

Schul- und Kindergartenfonds
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen, Martin Fischer
Tor zum Landhaus, Stiege A, 4. Stock, 3100 St. Pölten 
T. 02742 9005 13229
martin.fischer@noel.gv.at
post.k4@noel.gv.at

Link zum Schul- und Kindergartenfonds