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AKM

Die Kultur.Region.Niederösterreich hat einen Rahmenvertrag mit der AKM geschlossen, auf dessen Grundlage die Musikschulen für ihre angemeldeten Konzerte und Veranstaltungen nur 50% der Gebühr entrichten müssen. Die 50% werden nur dann gewährt, wenn die Veranstaltung angemeldet wurde. Für den Rahmenvertrag ist kein Entgelt an das MKM zu zahlen.

In einer Zusatzvereinbarung werden durch einen von der Musikschule zu leistenden jährlichen Pauschalbetrag an das MKM (ca. 71 EUR) automatisch alle Klassen- und Vorspielabende sowie Konzerte während des Jahres (ohne Eintrittsgelder/Spenden oder sonstigem Entgelt, Räume mit Fassungsvermögen bis 100 Personen – Details siehe Zusatzvereinbarung) sowie alle Veranstaltungen am Tag der Musikschulen abgegolten. 

Jede sonstige öffentliche Veranstaltung ist bis spätestens drei Tage vor der Durchführung der AKM zu melden, wobei auf die Zugehörigkeit zur  Kultur.Region.Niederösterreich GmbH unbedingt hinzuweisen ist (falls der Rahmenvertrag der AKM abgeschlossen wurde).

Die Musikschulen bzw. Schulerhalterin oder Schulerhalter können dem Rahmenvertrag beitreten als auch die Zusatzvereinbarung abschließen. Die beiden Dokumente finden Sie im Intranet (Login) zum Download.