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Alle Details zu den Förderungen
Finden Sie hier alle Informationen zur Förderung. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Abwicklung.
Kontakt: foerderung@mkmnoe.at
T 02742 9005 16850
Einreichfristen im Jahresablauf Akkordion ein-/ausklappen
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MKM_-_Musikschulförderung_Terminliste_2022.pdfPDF-Datei, 163 KB
Musikschulförderung Akkordion ein-/ausklappen
Die Landesförderung der Musikschulen (Wochenstundenförderung, Basisförderung, Strukturförderung) ist in den Bestimmungen des NÖ Musikschulgesetzes 2000, Abschnitt 3, festgelegt. Die Finanzierung des niederösterreichischen Musikschulwesens wird damit von drei Partnern getragen: Land Niederösterreich, Gemeinden und Eltern (Schulgeld).
Alle Voraussetzungen für die Wochenstundenförderung sind in der NÖ Musikschulförderungsverordnung bestimmt. Zu beachten sind weiters die Empfehlungen des Musikschulbeirats und die einzuhaltenden %-Quoten im NÖ Musikschulplan.
Einreichfrist für den Förderantrag ist der 30. November.
Stichtag für die Daten ist der 30. Oktober.
Ansuchen zur Erhöhung bzw. Beibehaltung der geförderten Stunden richten Sie bis Jänner 2022 mit Angaben zur Begründung an das Büro von Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl-Leitner, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, lh.mikl-leitner@noel.gv.at und an den jeweiligen Gemeindevertreterverband (Niederösterreichischer Gemeindebund, Ferstlergasse 4, 3100 St. Pölten, post@noegemeindebund.at oder an den Verband sozialdemokratischer Gemeindevertreter:innen in NÖ, Europaplatz 5, 3100 St. Pölten, office@gvvnoe.at).
Gerne können Sie eine Kopie an den NÖ Musikschulbeirat c/o MKM Musik & Kunst Schulen Management Niederösterreich, Hypogasse 1/2, 3100 St. Pölten, foerderung@mkmnoe.at senden.
Musikschulförderungsverordnung Akkordion ein-/ausklappen
Musikschulförderungsverordnung 2017
Novelle gültig ab 30. Oktober 2020
Die Änderung der NÖ Musikschulförderungsverordnung ist auf Grund der Änderungen der VRV 2015 notwendig geworden.
Im § 2 Abs. 4 Ziff. 2 Förderungsvoraussetzungen lautet der Text bzw. die Regelung der Abgabe der Gesamtabrechnung ab 2021 seitens der Musikschulerhalter (Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine) nun so: „Der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Förderung (Gesamtabrechnung; bei Gemeinden oder Gemeindeverbänden Gesamtabrechnung inklusive des Auszugs zur Gruppe 3 des Rechnungsabschlusses gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015, BGBl. II Nr. 313/2015 in der Fassung BGBl. II Nr. 17/2018) ist jedenfalls nach Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses durch den Musikschulerhalter oder die Musikschulerhalterin bis spätestens 30. April des dem Förderjahr nachfolgenden Jahres in elektronischer Form der Förderstelle für das NÖ Musikschulwesen zur Verfügung zu stellen.”
Punktewert Akkordion ein-/ausklappen
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Punkteförderung 2021 und 2022PDF-Datei, 51 KB
Strukturförderung Akkordion ein-/ausklappen
Die Strukturförderung umfasst
- die Instrumenten-Strukturförderung
- die Leiter:innenakademieförderung
- die Förderung der Leiter:innenhearings
- die Talenteförderung
Infoblätter
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Informationsblatt Instrumenten-StrukturförderungPDF-Datei, 133 KB
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Übersicht geförderte InstrumentePDF-Datei, 127 KB
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Informationsblatt Förderung Leiter:innenhearingPDF-Datei, 87 KB
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Musterstellenausschreibung Leiter:innenhearingDOC-Datei, 37 KB
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Informationsblatt Förderung Leiter:innenakademiePDF-Datei, 88 KB
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Informationsblatt TalenteförderungPDF-Datei, 193 KB
Förderung für Menschen mit Behinderung in NÖ Musikschulen Akkordion ein-/ausklappen
Einem in der Sitzung vom 7. Mai 2014 beschlossenen Vorschlag des NÖ Musikschulbeirates folgend unterstützt das Land Niederösterreich (Abteilung für Soziales) finanziell die Förderung für Menschen mit Behinderung, welche zum Stichtag 30.10. das 24. Lebensjahr bereits vollendet haben. Diese Förderung ist gekoppelt an die Bestätigung des Finanzamts über den Bezug einer erhöhten Familienbeihilfe.
Einreichfrist ist der 30.11.
Infoblatt
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Informationsblatt Förderung Menschen mit BehinderungPDF-Datei, 49 KB
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Antrag Förderung für Menschen mit BehinderungDOCX-Datei, 776 KB
Musikschulräume, Ausstattung und Digitalisierung Akkordion ein-/ausklappen
DOWNLOADS
ALLGEMEINE INFORMATION
Was wird gefördert: Um- und Zubauten sowie Adaptierungen von Musikschulräumen und weiters die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen (keine Instrumente) und EDV-Ausstattung für Musikschulen, die im baulichen Zusammenhang mit Schulen oder Kindergärten (nicht Hort) stehen - dies gilt standortbezogen! Siehe Förderrichtlinien ab Punkt 3.
Höhe der Förderung: Die Förderung beträgt rund 25-27% der Baukosten (Bauvorhaben über 100.000 Euro) und fix 25% der Brutto-Anschaffungskosten (Vorhaben unter 100.000 Euro) für Einrichtung, Adaptierungen und EDV. Siehe Förderrichtlinien ab Punkt 5.
Einreichung: Bei Bauvorhaben über 100.000 Euro vor dem geplanten Baubeginn, bei Vorhaben unter 100.000 Euro nach Fertigstellung. Siehe Förderrichtlinien ab Punkt 4.
KONTAKT
Die Musikschulerhalterinnen und -erhalter sind verpflichtet, das MKM bei den Planungen zu kontaktieren. Wir beraten die Musikschulen bei ihren Planungen und verfassen eine Bestandsaufnahme mit dem gültigen Raumbedarf der Musikschule am jeweiligen Standort und die förderrelevante Stellungnahme für die Einreichung beim Schul- und Kindergartenfonds.
Ansprechpartner: GF DI Stefan Liebert, T 0664 506 36 54
foerderung@mkmnoe.at
DETAILINFORMATION
Info zur Förderung von Bauvorhaben über 100.000 EUR: siehe Förderrichtlinien Punkt 5.2
Info zur Förderung von Bauvorhaben unter 100.000 EUR: siehe Förderrichtlinien Punkt 5.3
Info zur Förderung von Einrichtung und EDV-Ausstattung: Auf Seite 4 ab Punkt 5.3. Grundsätzlich sind Anschaffungen auch drei Jahre rückwirkend einreichbar. Einreichungen sind ganzjährig möglich. Rechnungen zwischen 1.1. und 31.12. eines Kalenderjahres gültig. Die Förderung beträgt 25% vom Brutto-Betrag. Man bezahlt zuerst die Rechnungen, dann reicht man ein.
Anschaffungen und Adaptierungen (Bauvorhaben unter 100.000 Euro) werden ab Mindest-Ausgabenhöhe* von EUR 10.000 brutto gefördert. Dabei sind u.a. möglich: Ausmalen, akustische Maßnahmen, Böden, andere Adaptierungen; Anschaffungen von z.B. Kästen, Tische, Stühle, Pinnwände bis hin zum Kopiergerät. Siehe Förderrichtlinien Punkt 5.3.1
EDV Ausstattung (Hardware, Software) werden ab Mindest-Ausgabenhöhe* EUR 2.500 brutto gefördert. Siehe Förderrichtlinien Punkt 5.3.2
* Mindestausgabenhöhe: Zur Erreichung der Mindest-Ausgabenhöhe können die Ausgaben von Schule/Kindergarten und Musikschule zusammengelegt werden, da die Förderung standortbezogen vergeben wird und die Gemeinde für beide Institutionen der Förderwerber ist.
Download Information MKM
Download Information Schul- und Kindergartenfonds
SCHOOLFOX
NEU ab 12.5.2021: Die Lizenzen für die Software SchoolFox können in allen von Gemeinden geführten Musikschulen effektiv genutzt werden. Der NÖ Schul- und Kindergartenfonds wird den entsprechenden Gemeinden die Lizenzen kostenlos zur Verfügung stellen. Sicherheit steht dabei an oberster Stelle. Durch Verschlüsselungsmöglichkeiten ist die Kommunikation mit den Eltern / Erziehungsberechtigten weitaus sicherer als über herkömmliche Kommunikationstools. Ebenfalls ist diese Software auch hinsichtlich der Einhaltung der DSVGO geprüft.
KONTAKT: Sofern Sie Interesse haben, bitten wir Sie, direkt mit dem Schul- und Kindergartenfonds des Landes Niederösterreich unter 02742/9005-13229 oder post.k4@noel.gv.at Kontakt aufzunehmen. Das betrifft auch jene Musikschulen, die bereits am „Schnupperpaket“ teilnehmen.
KONTAKT zum Schul- und Kindergartenfonds
Schul- und Kindergartenfonds
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Schulen, Martin Fischer
Tor zum Landhaus, Stiege A, 4. Stock, 3100 St. Pölten
T. 02742 9005 13229
martin.fischer@noel.gv.at
post.k4@noel.gv.at
Projektförderungen Akkordion ein-/ausklappen
Hier finden Musikschulen Fördermöglichkeiten für künstlerische Projekte, Musikvermittlungsprojekte oder Workshops.
Ansprechpartner: Mag. Rafael Ecker, 0664 883 088 30
foerderung@mkmnoe.at
Stimmbogen | Jugend musiziert für Jugend
Abwicklung über eine Regelschule und die Bildungsdirektion NÖ
Die Musikschulen sind eingeladen, in Zusammenarbeit mit einer Regelschule Projekte durchzuführen. Bei Jugend musiziert für Jugend besteht folgender Bedarf: Gesucht werden Musikschulen, die mit einem Programm einer Musikgruppe in einer ausgewählten Region an mehreren Terminen in Schulen auftreten. Im Focus steht die Förderung des Musikverständnisses von Kindern und Jugendlichen. Kinder sollen andere Kinder musizierend erleben, ein bestimmtes musikalisches Thema soll vermittelt werden oder ein kindgerechtes zyklisches Stück wird aufgeführt etc. Die Mittel werden für Honorare, Reisekosten, Verpflegungskosten, Fahrtkosten, Licht- und Tontechnik und Saalmieten zur Verfügung gestellt.
Interessierte Musikschulen nehmen direkt mit der Bildungsdirektion Kontakt auf und stellen das Projekt vor.
Wer ist Antragsteller für die Kosten: Regelschulen
Einreichfrist: Die Einreichungen erfolgen laufend.
Kontakt: Bildungsdirektion NÖ, christian.huebner@bildung-noe.gv.at
Weitere Details zu Stimmbogen und Jugend musiziert für Jugend
Kulturkontakt Austria – culture connected
Abwicklung mit einer Regelschule.
Eine Initiative für Kooperationen zwischen Schulen und Kulturpartnern
2021: Die österreichweite Initiative des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung unterstützt Kooperationsprojekte zwischen Schulen und Kulturpartnern. Gemeinsam werden kulturelle Aktivitäten entwickelt, die die Potenziale der Schülerinnen und Schüler und ihre Mitwirkung an Kunst und Kultur stärken und die Schule zu einem kulturellen Zentrum erweitern.
Einreichen können: Kultureinrichtungen, -initiativen und -vereine in Zusammenarbeit mit Schulen mit Öffentlichkeitsrecht in ganz Österreich und mit Projektteams der schulischen Tagesbetreuung
Unterstützung: max. 1.700,- EUR pro Kooperationsprojekt
Einreichfrist endete am 6. Dezember 2021.
Kontakt: culture connected und Kultur Kontakt Austria
Musikfabrik NÖ - musik aktuell - neue musik in niederösterreich
Abwicklung über Musikschule.
Musik aktuell – neue musik in nö ist eine Förderschiene des Landes NÖ, um Musik unserer Zeit noch besser regional zu platzieren. Der Verein Musikfabrik NÖ setzt diese Initiative um.
Motto 2022: Menschenrechte / Musikrechte
„artist in residence“ 2022 ist der Präsident des Österreichischen Musikrates, Komponist und Pianist Harald Huber.
Die Einreichung für 2022 endete am 1. Juni 2021. Veranstalterinnen und Veranstalter in Niederösterreich hatten bis Anfang November 2021 Zeit, ihr Interesse an ausgewählte Projekte zu bekunden.
So kann bis zum Jahreswechsel das Programm musik aktuell 2022 fertig sein und starten.
Ausschreibung
Kontakt: www.musikfabrik.at
Kulturvernetzung Niederösterreich - Viertelsfestival
Abwickeln über Musikschule.
Das Viertelfestival Niederösterreich ist ein Projekt der Kulturvernetzung Niederösterreich. Es setzt sich aus vier Einzelfestivals zusammen, die in vier aufeinander folgenden Jahren – jeweils von Mitte Mai bis Mitte August – in einem Viertel stattfinden. Das Viertelfestival NÖ ist kein Festival im „herkömmlichen Sinn“. Künstler:innen, Gemeinden, Organisationen, Schulen, aber auch Privatpersonen können ein Projekt einreichen (gemäß den Richtlinien). Eine Fachjury wählt Projekte aus, die dann zur Umsetzung im Rahmen des Viertelfestival NÖ eingeladen werden. Jedes Projekt ist eigenverantwortlich. Auch Musikschulen reichen jedes Jahr Projekte ein.
Viertelfestival NÖ Mostviertel 2021: 14. Mai bis 31. Oktober 2021 (Motto: "BODENKONTAKT")
Viertelfestival NÖ Weinviertel 2022: 13. Mai bis 14. August 2022, Kooperation mit der NÖ Landesausstellung in Marchegg, Motto "WEITWINKEL", Termine Informationsabende beachten
Informationen
Kontakt
Kulturvernetzung
come on ist eine Initiative des Landes Niederösterreich mit dem Ziel, junge Kunst- und Kulturschaffende zu fördern und sie bei der Verwirklichung ihrer künstlerischen Ideen zu unterstützen. Das Programm bietet Umsetzungschancen für Jugendkultur in all ihren Ausprägungsformen. Die Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung steht dabei ebenso im Vordergrund wie die Förderung von Autonomie und Selbständigkeit junger Menschen sowie von sozialer Integration, Offenheit und Verantwortungsbewusstsein.
Wo wird eingereicht?
Eingereicht wird beim Büro Jugendkultur der Kulturvernetzung NÖ.
Einreichtermine sind laufend.
Kontakt
Förderung von Weiterbildung und Musikschulprojekten
Links zu weiteren Fördermöglichkeiten
Ansprechpartner:innen Akkordion ein-/ausklappen

Fabian Röper, MA, MA
Stabsstelle Förderentwicklung, Datenschutzbeauftragter