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Förderung für Menschen mit Behinderung an NÖ Musikschulen

Einem in der Sitzung vom 7. Mai 2014 beschlossenen Vorschlag des NÖ Musikschulbeirates folgend unterstützt das Land Niederösterreich (Abteilung für Soziales) finanziell die Förderung für Menschen mit Behinderung, welche zum Stichtag 30.10. das 24. Lebensjahr bereits vollendet haben. Diese Förderung ist gekoppelt an die Bestätigung des Finanzamts über den Bezug einer erhöhten Familienbeihilfe.

Einreichfrist ist der 30.11.