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Musikschulgesetz NEU – was wird sich ändern?

Die Novelle des NÖ Musikschulgesetzes tritt mit 1. September 2026 bzw. 1. Jänner 2027 in Kraft und macht eine umfassende Musikschulentwicklung notwendig.

Musikschulerhalter (= Träger einer niederösterreichischen Musikschule) können Gemeinden oder Gemeindeverbände sein – wichtig dabei ist, dass sie zukünftig (ab dem Schuljahr 2026/2027) laut NÖ Musikschulplan 300 Wochenstunden mit einem umfassenden Fächerangebot und überörtlichem Einzugsgebiet unterrichten. Sind sie unter den geforderten 300 Wochenstunden, so sind sie dazu angehalten, sich mit anderen Musikschulen zusammenzuschließen, um das Ziel zu erreichen.

Die Unterscheidung zwischen „Standardmusikschule“ und „Regionalmusikschule“ entfällt künftig, da alle förderbaren Musikschulen die Kriterien einer Regionalmusikschule erfüllen müssen. 

Weiters gibt es die Möglichkeit, sich als Musik- und Kunstschule zu bezeichnen, wenn das Fächerangebot auf Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film- und Medienkunst und/oder Literatur erweitert wird.

 

Finanzierung

Mit dem Inkrafttreten der Novelle wird ab dem Schuljahr 2026/2027 auch das neue Fördermodell für NÖ Musikschulen wirksam. Dieses besteht (anstatt der bisherigen Basis- und Wochenstundenförderung nach einem „Punktewertsystem“) in Zukunft aus 3 Komponenten:

  • Fixer Förderanteil mit 30% der errechneten, förderbaren Personalkosten​
  • Variabler Förderanteil (max. 15%) mittels Indikatoren​ – hier ist es möglich, neben dem fixen Förderanteil noch weitere zusätzliche Förderungen durch Erfüllung einzelner Indikatoren zu lukrieren.
  • Bestehende und neue Strukturförderungen

Zusätzlich gelten langfristige, großzügige Übergangsbestimmungen („Rettungsschirm“).

 

Musikschulzusammenschlüsse

Bei den Musikschulzusammenschlüssen zur Erreichung der 300 Wochenstunden ist der Hauptzweck die Hebung von Synergien in der Verwaltung. Der Vorteil dabei ist, dass mehrere Gemeinden eine Musikschule hinsichtlich Verwaltung und Organisation gemeinsam betreiben. Dabei werden hinkünftig vermehrt Gemeindeverbände die Dienstgeber der Musikschullehrenden und nicht mehr nur eine einzelne Gemeinde. Darüber hinaus hat es den positiven Effekt der Verbreiterung des Fächerangebots für die Kinder und Jugendlichen und damit eine flächendeckende Versorgung des Musikschulwesens auf allen Unterrichtsstandorten.