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Musikschulförderung

Die Landesförderung der Musikschulen (Wochenstundenförderung, Basisförderung, Strukturförderung) ist in den Bestimmungen des NÖ Musikschulgesetzes 2000, Abschnitt 3, festgelegt. Die Finanzierung des niederösterreichischen Musikschulwesens wird damit von drei Partnern getragen: Land Niederösterreich, Gemeinden und Eltern (Schulgeld).

Alle Voraussetzungen für die Wochenstundenförderung sind in der NÖ Musikschulförderungsverordnung  bestimmt. Zu beachten sind weiters die Empfehlungen des Musikschulbeirats und die einzuhaltenden %-Quoten im NÖ Musikschulplan.

Einreichfrist für den Förderantrag ist der 30. November.
Stichtag für die Daten ist der 30. Oktober.

Ansuchen zur Erhöhung von geförderten Wochenstunden (bzw. Beibehaltung der geförderten Wochenstunden, falls im aktuellen Schuljahr diese nicht voll ausgeschöpft werden konnten und absehbar ist, dass im nächsten Schuljahr der Bedarf wieder gegeben ist) richten Sie jährlich bis 31. Jänner mit Angaben zur Begründung an das Büro von Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl-Leitner, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, lh.mikl-leitner@noel.gv.at und an den jeweiligen Gemeindevertreterverband (Niederösterreichischer Gemeindebund, Ferstlergasse 4, 3100 St. Pölten, post@noegemeindebund.at oder an den Verband sozialdemokratischer Gemeindevertreter:innen in NÖ, Europaplatz 5, 3100 St. Pölten, office@gvvnoe.at). Der gleiche Zeitplan gilt auch für sonstige Änderungswünsche zum nächsten Musikschulplan, beispielsweise Veränderungen bei den im Musikschulwesen eingebundenen Gemeinden oder Aufnahme von neuen Gemeinden.  
Gerne können Sie eine Kopie an den NÖ Musikschulbeirat c/o MKM Musik & Kunst Schulen Management Niederösterreich, Hypogasse 1/2, 3100 St. Pölten, foerderung@mkmnoe.at senden.