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Musikschulförderung

Die Landesförderung der Musikschulen (Wochenstundenförderung, Basisförderung, Strukturförderung) ist in den Bestimmungen des NÖ Musikschulgesetzes 2000, Abschnitt 3, festgelegt. Die Finanzierung des niederösterreichischen Musikschulwesens wird damit von drei Partnern getragen: Land Niederösterreich, Gemeinden und Eltern (Schulgeld).

Alle Voraussetzungen für die Wochenstundenförderung sind in der NÖ Musikschulförderungsverordnung  bestimmt. Zu beachten sind weiters die Empfehlungen des Musikschulbeirats und die einzuhaltenden %-Quoten im NÖ Musikschulplan.

Einreichfrist für den Förderantrag ist der 30. November.
Stichtag für die Daten ist der 30. Oktober.