Vorbereitung: Abstimmung mit Partnerorganisationen
Wenn Ihre Musikschule verpflichtet ist, Kinderschutzkonzepte von Partnerorganisationen (bspw. Schulen, mit denen man Räumlichkeiten gemeinsam nutzt) einzuhalten, gibt es möglicherweise Regeln, die zwar aus der Sicht jener Organisation dem Kinderschutz dienen, aber dem Schutz der Musikschülerinnen und Musikschüler abträglich sind (z.B. wenn sich Eltern/Begleitpersonen nicht im Schulhaus aufhalten dürfen; wenn Kinder ihre Wartezeit auf den Bus nicht im Schulhaus verbringen dürfen, etc.).
Für andere Kooperationen mit Partnerorganisationen (z.B. bei Veranstaltungen) wird es möglicherweise nötig sein, Maßnahmen zum Schutz der Kinder abzustimmen, beispielsweise wenn Ihre Schülerinnen und Schüler bei externen Veranstaltungen auftreten oder teilnehmen.
Schritt 1: Rahmenbedingungen schaffen
Die Leitung oder das Leitungsgremium bekennt sich zum Ziel, ein Schutzkonzept zu erarbeiten, und stellt die
Ressourcen dafür zur Verfügung. Eine Person oder im Idealfall ein Team wird mit der Verantwortung für den
Erarbeitungsprozess betraut (Schutzkonzept-Verantwortliche).
Schritt 2: Planung des Erarbeitungsprozesses
Die Schutzkonzept-Verantwortlichen planen die Erarbeitung und stimmen diese mit der Leitung ab.
Schritt 3: Bestandsaufnahme/Mapping
In der Bestandsaufnahme wird zusammengetragen, was es in der eigenen Organisation bereits an Richtlinien oder Qualitätskriterien gibt, die wichtig für das Thema Gewaltschutz sind. Außerdem wird eine Übersicht über das Netzwerk, auf das bei Vorfällen (Übergriffe, Gewalt, unklare Situationen oder Verdachtslagen) zurückgegriffen werden kann, erstellt (siehe Anlaufstellen).
Schritt 4: Durchführung der Risikoanalyse
Die Risikoanalyse ist das Herzstück im Schutzkonzept-Prozess. Ihr Ziel ist es, Gewaltrisiken für Kinder und Jugendliche zu erkennen. Sie soll partizipativ, das heißt unter Beteiligung möglichst vieler Personengruppen durchgeführt werden.
Schritt 5: Ergebnisse zusammenführen und Maßnahmen planen
Die Ergebnisse der Risikoanalyse werden evaluiert und bewertet. Die Risiken werden in drei Klassen eingeteilt:
1. Risiken, für die sofort Maßnahmen entwickelt werden müssen.
2. Risiken, die später bearbeitet werden.
3. Risiken, die derzeit nicht bearbeitet, aber im Zuge der nächsten Schutzkonzept-Evaluierung von neuem betrachtet werden.
Davon ausgehend legen Sie Maßnahmen fest: Fehlende Schutzkonzept-Elemente werden ergänzt und ein Plan für Umsetzung, Monitoring, Dokumentation und Schulung wird erstellt.
Schritt 6: Schriftliches Konzept fertigstellen
Alle entwickelten Bestandteile werden in einem Konzept zusammengeführt und schriftlich festgehalten.
Schritt 7: Offizielle Verabschiedung/Beschluss
Das entscheidungsberechtigte Leitungsgremium bzw. die Leitungsperson beschließt offiziell das Konzept und setzt es in Kraft.
Schritt 8: Umsetzung & Dokumentation
Die beschlossenen Maßnahmen werden umgesetzt, und der Fortschritt wird laufend dokumentiert. Über gemeldete Gewaltvorfälle oder Verdachtsfälle wird ebenfalls eine schriftliche Dokumentation entsprechend den Regeln des Datenschutzes angelegt.
Schritt 9: Evaluierung und Weiterentwicklung
Regelmäßig werden die Fortschritte der Umsetzung und die Ergebnisse der Dokumentation in den Leitungsgremien besprochen. Dabei wird erneut eine Risikoanalyse durchgeführt und ein Blick auf die vorangegangene Risikoanalyse geworfen. Es ist üblich, die erste Evaluierung und Weiterentwicklung ein Jahr nach Inkrafttreten des Konzeptes durchzuführen, danach in Abständen von drei bis fünf Jahren.










