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Ausschreibung NÖ Volksmusikwettbewerb 2026
Zur Teilnahme am NÖ Volksmusikwettbewerb sind Sängerinnen und Sänger sowie Musikerinnen und Musiker aus niederösterreichischen Musikschulen bzw. Familienmusiken eingeladen, die solistisch oder in der Gruppe singen bzw. spielen.
Zugelassen sind alle Instrumente in beliebiger Kombination, außer Instrumente mit elektronischer Verstärkung. Dies gilt sowohl für Ensembles als auch solistisch teilnehmende Musikerinnen und Musiker.
Als Ensemble werden Gruppen gewertet, die aus zwei Mitwirkenden sowie höchstens einer erwachsenen Person, die weder solistisch noch melodieführend in Erscheinung tritt, bestehen.
Bei Tanzmusikbesetzungen ist darauf zu achten, dass Melodie-, Begleit- und Bassinstrumente besetzt sind.
Die Kategorie Familienmusik beschreibt spielende Familien mit Eltern und Verwandten. Hier gibt es weder eine Altersbeschränkung, noch eine Einschränkung bzgl. Melodieführung und Begleitung. Es gilt zu beachten, dass Ensembles, die der Familienmusik zuzuordnen sind, bei einem entsprechenden Ergebnis nicht förderberechtigt sind.
Die detaillierte Ausschreibung für den NÖ Volksmusikwettbewerb 2026 folgt in Kürze!