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NÖ Musikschulgesetz, NÖ Musikschulförderungsverordnung, NÖ Musikschulplan, Musikschulstatut
NÖ Musikschulgesetz Akkordion ein-/ausklappen
Das NÖ Musikschulgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für das niederösterreichische Musikschulwesen und trat in vollem Umfang am 1. Januar 2000 in Kraft. Darin wird die Organisation und die Förderung der Musikschulen geregelt.
NÖ Musikschulgesetz 2000
in der geltenden Fassung
NÖ Musikschulförderungsverordnung Akkordion ein-/ausklappen
NÖ Musikschulförderungsverordnung 2017
Novelle gültig ab 30. Oktober 2020
Die Änderung der NÖ Musikschulförderungsverordnung ist auf Grund der Änderungen der VRV 2015 notwendig geworden.
Im § 2 Abs. 4 Ziff. 2 Förderungsvoraussetzungen lautet der Text bzw. die Regelung der Abgabe der Gesamtabrechnung ab 2021 seitens der Musikschulerhalterinnen und Musikschulerhalter (Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine) nun so: „Der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Förderung (Gesamtabrechnung; bei Gemeinden oder Gemeindeverbänden Gesamtabrechnung inklusive des Auszugs zur Gruppe 3 des Rechnungsabschlusses gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015, BGBl. II Nr. 313/2015 in der Fassung BGBl. II Nr. 17/2018) ist jedenfalls nach Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses durch den Musikschulerhalter oder die Musikschulerhalterin bis spätestens 30. April des dem Förderjahr nachfolgenden Jahres in elektronischer Form der Förderstelle für das NÖ Musikschulwesen zur Verfügung zu stellen.”
NÖ Musikschulplan Akkordion ein-/ausklappen
Der NÖ Musikschulplan
Der NÖ Musikschulplan legt die Schulstandorte mit Hauptstandort und weiteren Musikschulgemeinden sowie die jeweilige Zahl der geförderten Wochenstunden sowie die Zielvorstellungen im Rahmen des Musikschul-Entwicklungskonzepts fest.
Wenn Sie die Standorte Ihrer Musikschule erweitern möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Ansuchen um Erhöhung der geförderten Wochenstunden sind bis spätestens 31. Dezember an den Musikschulbeirat zu richten.
Ansprechpartner: rafael.ecker@mkmnoe.at
T. 0664 88308830
- NÖ Musikschulplan 2024-2025PDF-Datei, 800 KB
- NÖ Musikschulplan 2023-2024PDF-Datei, 2 MB
- NÖ Musikschulplan 2022-2023PDF-Datei, 1 MB
- NÖ Musikschulplan 2021-2022PDF-Datei, 556 KB
- NÖ Musikschulplan 2020-2021PDF-Datei, 1 MB
- NÖ Musikschulplan 2019-2020PDF-Datei, 2 MB
- NÖ Musikschulplan 2018-2019PDF-Datei, 1 MB
- NÖ Musikschulplan 2017-2018PDF-Datei, 3 MB
- NÖ Musikschulplan 2016-2017PDF-Datei, 2 MB
- NÖ Musikschulplan 2015-2016PDF-Datei, 260 KB
- NÖ Musikschulplan 2014-2015PDF-Datei, 768 KB
- NÖ Musikschulplan 2013-2014PDF-Datei, 42 KB
- NÖ Musikschulplan 2012-2013PDF-Datei, 65 KB
- NÖ Musikschulplan 2011-2012PDF-Datei, 46 KB
- NÖ Musikschulplan 2010-2011PDF-Datei, 53 KB
Musikschulstatut Akkordion ein-/ausklappen
Jede Musikschulerhalterin und jeder Musikschulerhalter hat ein Musikschulstatut zu erlassen, das der NÖ Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Vorlage ist das Musterstatut (neue Fassung 2021). Bei Änderungen und Erweiterung um neue Standorte ist das bestehende Statut erneut einzureichen.
Für das Öffentlichkeitsrecht steht das neue Organisationsstatut in der aktuellen Fassung 2020 zur Verfügung (Kontakt und Informationen zum Öffentlichkeitsrecht siehe Bildungsdirektion NÖ). Musikschulen mit Öffentlichkeitsrecht
Ansprechpartner: fabian.roeper@mkmnoe.at
0664 848 53 75
Download Unterlagen
- Musterstatut NÖ Musikschulen 2022PDF-Datei, 314 KB
- Informationsblatt zum MusterstatutPDF-Datei, 108 KB
- Organisationsstatut für das Öffentlichkeitsrecht 2020Bei Interesse, nehmen Sie Kontakt mit der Bildungsdirektion, FI Gruber, auf.PDF-Datei, 1 MB
- Muster_Schulnachrichten und Urkunden ohne ÖffentlichkeitsrechtPDF-Datei, 208 KB
- Muster_Zeugnisse mit ÖffentlichkeitsrechtPDF-Datei, 187 KB
Ansprechpersonen Akkordion ein-/ausklappen
Fabian Röper, MA MA
Bereichsleiter Förderung