Überspringe das Hauptmenü
Website Suche (Nach dem Absenden werden Sie zur Suchergebnisseite weitergeleitet.)
Such-Formular schließen

Hauptinhalt

NÖ Musikschulgesetz, NÖ Musikschulförderungsverordnung, NÖ Musikschulplan, Musikschulstatut

Das NÖ Musikschulgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für das niederösterreichische Musikschulwesen und trat in vollem Umfang am 1. Januar 2000 in Kraft. Darin wird die Organisation und die Förderung der Musikschulen geregelt.

NÖ Musikschulgesetz 2000
in der geltenden Fassung

NÖ Musikschulförderungsverordnung 2017
Novelle gültig ab 30. Oktober 2020

Die Änderung der NÖ Musikschulförderungsverordnung ist auf Grund der Änderungen der VRV 2015 notwendig geworden.

Im § 2 Abs. 4 Ziff. 2 Förderungsvoraussetzungen lautet der Text bzw. die Regelung der Abgabe der Gesamtabrechnung ab 2021 seitens der Musikschulerhalterinnen und Musikschulerhalter (Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine) nun so:  „Der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Förderung (Gesamtabrechnung; bei Gemeinden oder Gemeindeverbänden Gesamtabrechnung inklusive des Auszugs zur Gruppe 3 des Rechnungsabschlusses gemäß Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015, BGBl. II Nr. 313/2015 in der Fassung BGBl. II Nr. 17/2018) ist jedenfalls nach Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses durch den Musikschulerhalter oder die Musikschulerhalterin bis spätestens 30. April des dem Förderjahr nachfolgenden Jahres in elektronischer Form der Förderstelle für das NÖ Musikschulwesen zur Verfügung zu stellen.”

Der NÖ Musikschulplan

Der NÖ Musikschulplan legt die Schulstandorte mit Hauptstandort und weiteren Musikschulgemeinden sowie die jeweilige Zahl der geförderten Wochenstunden sowie die Zielvorstellungen im Rahmen des Musikschul-Entwicklungskonzepts fest.
Wenn Sie die Standorte Ihrer Musikschule erweitern möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Ansuchen um Erhöhung der geförderten Wochenstunden sind bis spätestens 31. Dezember an den Musikschulbeirat zu richten.

Ansprechpartner: rafael.ecker@mkmnoe.at
T. 0664 88308830

Jede Musikschulerhalterin und jeder Musikschulerhalter hat ein Musikschulstatut zu erlassen, das der NÖ Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt werden muss.  Vorlage ist das Musterstatut (neue Fassung 2021). Bei Änderungen und Erweiterung um neue Standorte ist das bestehende Statut erneut einzureichen.

Für das Öffentlichkeitsrecht steht das neue Organisationsstatut in der aktuellen Fassung 2020 zur Verfügung (Kontakt und Informationen zum Öffentlichkeitsrecht siehe Bildungsdirektion NÖ). Musikschulen mit Öffentlichkeitsrecht

Ansprechpartner: fabian.roeper@mkmnoe.at
0664 848 53 75

Download Unterlagen