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Ausschreibung NÖ Volksmusikwettbewerb 2024

Zur Teilnahme am NÖ Volksmusikwettbewerb sind Sängerinnen und Sänger sowie Musikerinnen und Musiker aus niederösterreichischen Musikschulen bzw. Familienmusiken eingeladen, die solistisch oder in der Gruppe singen bzw. spielen.

Zugelassen sind alle Instrumente in beliebiger Kombination, außer Instrumente mit elektronischer Verstärkung. Dies gilt sowohl für Ensembles als auch solistisch teilnehmende Musikerinnen und Musiker.

Bei Tanzmusikbesetzungen ist darauf zu achten, dass Melodie-, Begleit- und Bassinstrumente besetzt sind.
In Ensembles, die der Familienmusik zuzuordnen sind, sind höchstens zwei Erwachsene zugelassen, die entweder am typischen Bassinstrument oder am Begleitinstrument musizieren.

Altersgruppen

Die Teilnehmenden werden in sechs (Solo) bzw. sieben (Ensemble) Altersgruppen gewertet.
Stichtag der Berechnung ist der 31. Dezember des Vorjahres.
Das Höchstalter der einzelnen Ensemblemitglieder darf 21 Jahre nicht überschreiten. Ausgenommen hiervon ist die Familienmusik, die in einer eigenen Gruppe bewertet wird.

Solo

Altersgrupe

Durchschnitt

A

Bis 7 J.

B

8 bis 9 J.

I

10 bis 11 J.

II

12 bis 13 J.

III

14 bis 16 J.

IV

17 bis 19 J.

 

Ensembles

Altersgrupe

Durchschnitt

Höchstalter

A

Bis 7 J.

9 J.

B

8 bis 9 J.

11 J.

I

10 bis 11 J.

13 J.

II

12 bis 13 J.

15 J.

III

14 bis 16 J.

18 J.

IV

17 bis 19 J.

21 J.

Familienmusik

-

-

 

Für die Einteilung von Ensembles in die entsprechende Altersgruppe wird das Durchschnittsalter der einzelnen Teilnehmenden eines Ensembles herangezogen. Kommazahlen werden immer abgerundet.

Überschreiten ein:e oder mehrere Teilnehmer:in/nen eines Ensembles das Höchstalter, wird dieses Ensemble der nächsthöheren Altersgruppe zugeordnet. Ensembles mit Teilnehmenden über 21 Jahren, die nicht der Familienmusik zuzuordnen sind, werden nicht zugelassen.

Das Programm muss mindestens ein Stück der Kategorie 1 (Alpenländische Volksmusik) enthalten. Darüber hinaus ist mindestens ein Stück aus den Stilkategorien 2 bis 4 vorzutragen:

Kategorie 2: Volksmusik aus den östlichen Bundesländern Österreichs
Kategorie 3: Europäische Volksmusik
Kategorie 4: Neue Volksmusik

In der Kategorie „Neue Volksmusik“ können auch Eigenkompositionen vorgetragen werden.
 

Spezifische Anforderungen je Altersgruppe

Altersgruppen A & B

  • Drei Stücke
    • alle Stücke kommen zum Vortrag
       

Altersgruppe I & II

  • Vier Stücke
    • drei Stücke davon kommen zum Vortrag
    • zwei Stücke können frei gewählt werden
    • das dritte Stück wird von der Jury ausgesucht
       

Altersgruppen III, IV, V & Familienmusik

  • Fünf Stücke
    • vier Stücke davon kommen zum Vortrag
    • drei Stücke können frei gewählt werden
    • das vierte Stück wird von der Jury ausgesucht
       

Für alle Altersgruppen gilt:

  • In den Altersgruppen A & B ist mindestens ein Stück, ab Altersgruppe I mindestens die Hälfte der Stücke auswendig vorzutragen.
  • Alle Stücke sind von Musikerinnen bzw. Musikern selbst anzumoderieren.
  • Mindestens ein Stück ist im geraden und eines im ungeraden Takt vorzutragen.
  • Gesang und Bewegung (Tanz) können in alle Darbietungen eingebunden werden, sodass Musik, Lied und Tanz eine Einheit bilden.
  • Das Programm von Gesangsensembles muss Werke aus mindestens zwei verschiedenen Gattungen beinhalten (z.B.: Jodler, weltliche und geistliche Musik).
  • Werke aus der volkstümlichen Musik oder aus der Schlagermusik sind nicht zugelassen.
  • Die Lehrenden ist für die Einhaltung der Programmkriterien verantwortlich – es erfolgt keine inhaltliche Kontrolle durch die Wettbewerbsorganisation.